AG-Funk und Elektronik

Ausbildungsfunkbetrieb

Der Gesetzgeber verlangt für den Betrieb eines Amateurfunkgerätes eine Lizenzprüfung und eine Amateurfunkgenehmigung – alles andere ist Schwarzfunk und somit strafbar.

Bei einem Amateurfunkausbilder, der neben seinem persönlichen Rufzeichen auch ein Ausbildungsrufzeichen besitzt, kann man jedoch in dessen Beisein und unter dessen Anleitung, wie bei einem Fahrlehrer, die Betriebstechnik des Funks lernen.

Über die Relaisstationen wie sie auf der Nürnberger Burg, dem Schmausenbuck, dem Moritzberg, dem Funkturm Nennslingen oder auf der Hardhöhe stehen sind uns praktische Übungen - auch Sendeversuche möglich.